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Von der Schweizer Ethikkommission ist vor kurzem eine in meinen Augen sehr gute Stellungnahme zu Social Freezing veröffentlich worden. Sie kann hier eingesehen werden.

Hier die ab S. 22 zu findenden Zusammenfassenden Empfehlungen:

 

Der Wunsch nach eigenen Kindern hat einen doppelten Ursprung: einen individuellen und einen an- thropologischen, allgemein-menschlichen; der Wunsch ist universell und Teil einer auf sozialen Be- ziehungen basierenden Gesellschaft. Die Kryokonservierung von Eizellen steht im Zeichen heutiger technischer Bemühungen, die Erfüllung dieses Wunsches zu garantieren.

Die Auslegeordnung der im internationalen Diskurs vorgetragenen Pro- und Contra-Argumente zeigt deutlich, dass sowohl die Einschätzung der Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen als auch deren Nutzung zur Etablierung von Schwangerschaften kontrovers diskutiert werden. Dies liegt zu einem guten Teil daran, dass die mit den neuen Techniken verbundenen Chancen, Risiken und Gefahren un- terschiedlich eingeschätzt werden.

Die Kryokonservierung kann einerseits und zu Recht als ein Gewinn an reproduktiven Handlungsoptio- nen verstanden werden: Sie bietet die Möglichkeit, auch im höheren Alter mit eigenen Eizellen und einer In-vitro-Fertilisation einen Embryo zu zeugen und auszutragen. Allerdings werden hierfür andererseits nicht nur gesundheitliche Risiken für Frau und Kind in Kauf genommen, sondern Entscheidungen über den Einsatz dieser Techniken werden auch in einem spezi schen gesellschaftlichen und ökonomischen Kontext getroffen. Beide Aspekte sind gemäss der NEK in deren ethische Evaluation mit einzubeziehen. Die neu erschlossenen Optionen stehen nicht nur im Dienste der Selbstbestimmung, sondern brin- gen stets auch Zwänge, Erwartungen und soziale Exklusion hervor. Daraus erwächst für die NEK die grundlegende und wesentliche Forderung, dass Frauen zunächst einmal in die Lage versetzt werden müssen, tatsächlich informierte und selbstbestimmte Reproduktionsentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch ein gesellschaftliches Umfeld, welches die Vereinbarkeit von Mutterschaft, beru ichen Perspektiven und nanzieller Unabhängigkeit unterstützt, damit Frauen die Elternschaft nicht weit in die Lebensmitte hinauszögern und entsprechend auch nur selten auf Reproduktionsmedizin zurückgreifen müssen.

Trotz der ambivalenten Einschätzung der neuen Technik formuliert die NEK einige Empfehlungen. Ge- mäss der unterschiedlichen technischen Handhabung und Einschätzung der Kryokonservierung einer- seits und einer späteren Nutzung unbefruchteter Eizellen andererseits beziehen sich die ersten beiden Empfehlungen zunächst auf die Technik der Kryokonservierung als solche, die drei folgenden Emp- fehlungen sodann auf die spätere Nutzung dieser Eizellen; in zwei abschliessenden Empfehlungen wird schliesslich Bezug auf allgemeine Aspekte wie die Notwendigkeit der Schaffung einer solideren Wissensgrundlage sowie die angemessene Berücksichtigung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen genommen.

1. Anwendungsbereich und Grenzen der Kryokonservierung von Eizellen

(a) Die Abgrenzung zwischen medizinischen und sozialen Indikationen für die Kryokonservierung von Eizellen kann in bestimmten Fällen schwierig sein. So zum Beispiel bei einer 22-jährigen Frau, die von einer Endometriose betroffen ist (einer Krankheit, die mit zunehmendem Schweregrad zur Infertilität führen kann), die jedoch trotz Endometriose aktuell noch keine verminderte Eizellreserve, aber auch keinen Partner hat. Die Unterscheidung zwischen medizinischer und sozialer Indikation ist nicht immer zielführend.

(b) Bei der Kryokonservierung handelt es sich nicht um eine therapeutische Massnahme. Als Vorsor- gemassnahme bei medizinischer Indikation (zum Beispiel im Falle zytotoxischer Therapien bei Krebser- krankungen) sollte die Kryokonservierung solidarisch getragen werden.

(c) Frauen sollten unabhängig vom Partnerschaftsstatus Zugang zur Kryokonservierung von Eizellen haben.

(d) Die Festlegung eines maximalen Alters für die Entnahme von Eizellen ist nicht sinnvoll, weil starke individuelle Unterschiede bezüglich Eizellreserve und Fruchtbarkeitschancen bestehen– analog zur gro- ssen Spannbreite des Menopausenalters. Freilich sind biologische Grenzen zu berücksichtigen, zumal ein erhöhtes biologisches Alter mit der Verminderung von Quantität und Qualität der Eizellen einher- geht. Darüber muss aufgeklärt werden; zusammen mit der Frau müssen Kosten und potenzielle Risiken gegenüber den Chancen abgewogen werden. Für die Kryokonservierung von Eizellen sollte die Frau volljährig sein.

2. Aufklärung vor Entnahme von Eizellen im Rahmen der Kryokonservierung

Die Entnahme von Eizellen stellt einen invasiven Eingriff dar. Die umfassende und quali zierte Aufklä- rung ist im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Eizellen von grösster Bedeutung. Sie ist zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung.

(a) Es ist sicherzustellen, dass an Kryokonservierung interessierte Frauen umfassend aufgeklärt wer- den über die altersabhängigen, grundsätzlich limitierten Erfolgschancen des Verfahrens, über dessen Risiken und Kosten, über die gesetzlichen Beschränkungen beispielsweise der Kryokonservierungsdau- er und des Nutzungsalters, über andere Voraussetzungen für die spätere Nutzung der konservierten Eizellen und über bestehende Alternativen zur Kryokonservierung sowie deren Erfolgschancen. Die Aufklärung ist durch quali ziertes Fachpersonal durchzuführen. Auch eine Beratung über die Herausfor- derungen später Elternschaft ist angezeigt.

(b) Sowohl die persönliche Lebenslage der Frau als auch die Rechtslage können sich verändern. Es ist sicherzustellen, dass sowohl das Fachpersonal als auch die Frau jeweils über wesentliche Änderungen der medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen informiert sind, zumal das Vertragsverhältnis die ganze Dauer der Kryokonservierung umfasst.

(c) Die NEK regt an, dass Gesundheits- und Bildungseinrichtungen wie das Bundesamt für Gesundheit, Fachverbände oder Bildungskommissionen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu einem besseren Wis- sen von Frauen und Männern über die Fertilität und deren Entwicklung beitragen, um der ungewollten Kinderlosigkeit und der Notwendigkeit, auf fortp anzungsmedizinische Massnahmen zurückzugreifen, vorzubeugen.

3. Befristung der Kryokonservierung entnommener Eizellen

Das Fortp anzungsmedizingesetz legt eine maximale Dauer der Kryokonservierung von Eizellen fest, nämlich zehn Jahre. Diese Befristung ist aufzuheben. Sie bewirkt Fehlanreize für junge Frauen, die an der Kryokonservierung interessiert sind, insofern diese möglicherweise auf eine frühe Konservierung verzichten, obwohl eine solche sinnvoll wäre, oder später die Eizellen ins Ausland transferieren müssen. Es bestehen zurzeit keine Hinweise darauf, dass die Qualität der Eizellen mit zunehmender Konservie- rungsdauer nachlässt.

4. Maximalalter bei Nutzung der kryokonservierten Eizellen

Werden Eizellen konserviert, kann auch noch in einem höheren Alter eine Schwangerschaft herbeige- führt werden. Die Frage, bis zu welchem Alter es Frauen erlaubt sein soll, ihre Eizellen zu nutzen, wird international intensiv diskutiert. Die späte Schwangerschaft bringt besondere Risiken für die Frau und das werdende Kind mit sich, und die späte Mutterschaft stellt eine soziale und familiäre Herausforde- rung dar. Das geltende Recht sieht vor, dass Paare, welche fortp anzungsmedizinische Verfahren in Anspruch nehmen, mit Bezug auf das Alter voraussichtlich in der Lage sein müssen, für das Kind bis zu seiner Volljährigkeit zu sorgen. Bei Frauen stellt zudem die Menopause eine natürliche Grenze dar, die aber durch die Nutzung jüngerer, kryokonservierter Eizellen im Einzelfall überwunden werden kann.

Die Frage einer xen Altersgrenze aus sozialethischen Gründen ist eine Frage die – wenn überhaupt – vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber zu beantworten ist. International betrachtet liegt zurzeit das festgelegte Maximalalter der Frau bei der Nutzung kryokonservierter Eizellen zwischen 45 und 50 Jahren. Geht es um die soziale Dimension von Elternschaft – das heisst um die Frage nach der Betreu- ungsmöglichkeit, der Verantwortungsübernahme und der Generationenbeziehung – sind Mutterschaft und Vaterschaft gleich zu behandeln.

Eine andere Frage betrifft die medizinischen Risiken, die mit Schwangerschaften in fortgeschrittenem Alter verbunden sind. Diesbezüglich ist es an den Fachgesellschaften, entsprechende Richtlinien aufzu- stellen. Das Alter ist nur einer unter anderen möglichen Risikofaktoren für die Frau und das zukünftige Kind, die es zu berücksichtigen gilt. Durch die Fachgesellschaften erarbeitete Guidelines (Risikoab- schätzung, Kriterien, die gegen eine Schwangerschaft sprechen, Vermeidung von Mehrlingsschwan- gerschaften etc.) sind von grosser Wichtigkeit. Jedenfalls muss eine Ärztin die Behandlung ablehnen, wenn die gesundheitlichen Risiken insbesondere für das werdende Kind zu hoch sind.

5. Nutzung überzähliger Eizellen

Nur in einer kleinen Minderheit der Fälle müssen oder wollen Frauen auf die kryokonservierten Eizellen zurückgreifen. Die nicht benötigten Eizellen sind überzählig. In der Schweiz ist die Eizellspende der- zeit gesetzlich verboten. Es sind jedoch aktuell Bestrebungen im Gange, das Verbot der Eizellspende aufzuheben. Die Frau sollte sich zu der Nutzung ihrer überzähligen Eizellen äussern und zwischen den möglichen Optionen – namentlich diese zu vernichten, sie der Forschung zur Verfügung zu stellen oder sie in Zukunft möglicherweise auch zu spenden – wählen können.

6. Best practice

Wissenschaftliche Erkenntnisse zur Kryokonservierung von Eizellen beruhen zurzeit auf nicht reprä- sentativen Samples, weil die Registrierung der Kryokonservierung von Eizellen nicht vorgesehen ist. Die NEK fordert die Schaffung eines nationalen Registers zur obligatorischen Eintragung der Kryokon- servierung unbefruchteter Eizellen – analog zur obligatorischen Registrierung aller IVF-Zyklen, damit wissenschaftliche Forschung zur Nutzung und den Langzeitfolgen möglich wird. Das Register ist nut- zerfreundlich zu gestalten, um den administrativen Aufwand für Ärzte und Ärztinnen gering zu halten.

7. Gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen

Die Nachfrage nach Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen wird wesentlich durch die nach wie vor schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedingt. Hinzu tritt ein sich im Wandel be ndliches Verständnis der Familie und der Rollen von Frau und Mann in der Gesellschaft. Die Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen löst die hiermit verbundenen Herausforderungen nicht. Gesellschaft, Staat und Wirtschaft sind gefordert, Lösungen zu erarbeiten, um die namentlich durch direkten oder indirekten sozialen Druck und Zwänge erzeugte Nachfrage nach diesem Verfahren gering zu halten.

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