Leihmutterschaft: Streit um Anzahl der Kinder 4.03.2016 | Gesetzgebung, international, Kinderwunsch Bei einer Leihmutterschaft kommt nicht immer das raus, was sich die Wunscheltern gewünscht haben. Das berechtigt sie nicht zur Reklamation. Cher hier Teilen mit:TweetXing Ähnliche Beiträge