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Viele Paare fragen sich, ob sie denn im Moment eine reproduktionsmedizinische Behandlung angehen können oder ob sie besser warten, bis Corona abgeklungen ist. Dieser Artikel befasst sich mit dieser Fragen. Hier die Zusammenfassung (aus: Hagenbeck, C., Pecks, U., Fehm, T. et al. Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett mit SARS-CoV-2 und COVID-19 . Gynäkologe 53, 614–623 (2020), letzte Seite):

  • Es besteht keine erhöhte Infektionsgefahr für Schwangere. Die Verläufe einer COVID-19 Erkrankung sind nicht schwerer als die gleichaltriger Nichtschwangerer.
  • Belastbare Daten zur vertikalen intrauterinen Transmission fehlen.
  • Wachstumskontrollen sind alle 2–4 Wochen empfohlen, nach Infektion im ersten und frühen zweiten Trimenon zudem eine Feindiagnostik.
  • Schwangere mit vermuteter oder bestätigter COVID-19 Erkrankung sollen bei Hospitalisierung eine medikamentöse Thromboseprophylaxe mit niedermolekularem Heparin erhalten.
  • Weder eine SARS-CoV-2 Infektion noch die COVID-19 Erkrankung allein stellen eine Entbindungsindikation dar. Entbindungszeitpunkt und -modus werden nach geburtshilflichen Gesichtspunkten, jedoch unter Berücksichtigung infektionsspezifischer Aspekte festgelegt.
  • Eine routinemäßige postpartale Trennung von Mutter und Kind ist nicht sinnvoll.
  • Stillen wird unter infektionspräventiven Aspekten empfohlen.
  • Die systematische Erfassung der Behandlungsdaten von Schwangeren mit SARS-CoV‑2 ist Grundlage für belastbare Entscheidungsprozesse und evidenzbasierte Handlungsempfehlungen. Hierzu wurde das zentrale CRONOS(COVID-19 Related Obstetric and Neonatal Outcome Study in Germany)-Register der DGPM (Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin) etabliert.

Hier kommen Sie zum vollständen Artikel.

 

 

 

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