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Am Mittwoch fand die Anhörung zum o.a. geplanten Gesetz statt. Hierzu hatten viele Organisationen im Vorfeld Stellung genommen, auch die Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung (siehe u.a. hier).

Die wichtigsten Punkten hatten wir im Vorfeld nochmals knapp zusammengefasst:

Es ist unabdingbar,

  1. dass der Samenspender, so wie in § 4 Abs. 6 von der juristischen Vaterschaft freigestellt Die sollte sich jedoch explizit auch auf Behandlungen lesbischer und alleinstehender Frauen beziehen;
  2. dass auf Basis einer eindeutigen Regelung (z.B. nachträgliche Zustimmung des Spenders) alle Altdaten in das Register überführt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Samenbanken – wie zurzeit – die Dokumentation und das Auskunftsverfahren unterschiedlich handhaben. Da Samenspender nach Gesetzeseinführung auf jeden Fall über die längere Dokumentation informiert werden und dieser zustimmen müssen, kann er auf diesem Weg auch darüber informiert werden, dass seine Daten dem DIMDI zugeführt werden und dort zentral verwaltet werden.
  3. dass die zentrale Datenregistrierung ergänzt wird durch die Angebote einer psychosozialen Beratung, Vor- und Nachbereitung sowie Mediation bei Kontakten zwischen Menschen, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, und Samenspendern. Eine reine Datenverwaltung wird der Komplexität der zwischenmenschlichen Dynamik bei solchen Kontakten nicht gerecht. Auch ist fraglich, ob eine technik-basierte Beratung (online-Beratung) dieser Dynamik gerecht wird. Darüber hinaus muss Vorsorge getroffen werden, so dass Menschen die Möglichkeit haben, Halbgeschwister kennenzulernen. Zusätzlich sollte dieses Beratungsangebot niedrigschwellig (wohnortnah und kostenfrei) von Fachkräften, die hierfür geschult sind, zur Verfügung gestellt werden.

 

Hier ein kurzer Bericht des Deutschen Bundestages zu der Anhörung.

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