und berichtet hier ausführlich zu Überlegungen zu einem Spendenregister für die Samenspende:
Dossier: Überlegungen zum Spenderregister (Gesetzgebung, Teil 6)
Vor einigen Tagen ging eine kurze Meldung durch die Presse, dass das Bundesgesundheitsministerium inzwischen an einem Referentenentwurf zum Spenderregister arbeitet.
Dies ist eine erfreuliche Nachricht. Ein solches Spenderregister ist längst überfällig. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hatte immerhin 2013 angekündigt, das Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende zu regeln. Es gibt unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode realistisch ist.
Bereits in einer gemeinsamen Stellungnahme zu einem aktuellen Gesetzesantrag der Grünen hat DI-Netz zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKiD und dem reproduktionsmedizinischen Arbeitskreis Donogene Insemination AKDI einige Eckpunkte benannt, die bei einem Spenderregister berücksichtigt werden sollten.