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Am 18. Oktober 2017 ist von der Arbeitsgruppe „Eckpunkte für ein Fortpflanzungsmedizin“ der Leopoldina das folgende Diskussionspapier veröffentlich worden, an dem ich auch beteiligt war. Es gab bereits gestern zahlreiche Medienberichte dazu.

 

Expertengruppe der Leopoldina fordert ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland

In Deutschland werden heutzutage über 80.000 künstliche Befruchtungen pro Jahr durchgeführt. Deutsche Paare reisen ins Ausland, um Verfahren wie die Eizellspende und die Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen, die hier zwar verboten sind, aber für die hier aufwachsenden Kinder dennoch ethische und rechtliche Fragen aufwerfen. Die Rechtslage der Fortpflanzungsmedizin ist in Deutschland vom Embryonenschutzgesetz von 1990 geprägt. Dies deckt die wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Reproduktionsmedizin nicht mehr ab.

Eine interdisziplinär besetzte Expertengruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina kritisiert diese unzureichende Rechtslage, die betroffene Frauen, Paare und Kinder unnötigen gesundheitlichen Risiken aussetzt sowie Gerechtigkeitsprobleme und Rechtsunsicherheit bei allen Betroffenen erzeugt. Die Expertinnen und Experten fordern deshalb eine umfassende Regelung dieser Fragen in einem neuen Gesetz und veröffentlichten dazu heute das Diskussionspapier „Ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“.

 

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Hier zum Diskussionspapier

Und hier einige Medienberichte:

DIE ZEIT, vom 19.10.2017, S. 42

https://www.welt.de/gesundheit/article169760282/Ein-Fortpflanzungsmedizin-Gesetz-ist-lange-ueberfaellig.html#Comments

http://www.deutschlandfunk.de/kinderwunsch-medizinethikerin-plaediert-fuer-freigabe-der.1939.de.html?drn:news_id=805105

https://idw-online.de/de/news?print=1&id=683006

https://www.freiepresse.de/WIRTSCHAFT/WIRTSCHAFT-UEBERREGIONAL/Wissenschaftler-fordern-Gesetz-fuer-die-Fortpflanzungsmedizin-artikel10030131.php

 

 

 

 

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