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Dieses Urteil ist vor wenigen Tagen vom Finanzgericht Münster entschieden worden. Ausschlaggebend war, dass eine krankheitsbedingte Fertilitätsstörung vorlag. Das Alter der Frau (40 Jahre) und ihr Beziehungsstatus (alleinstehend) waren lt. dem Gericht irrelevant.

Hier mehr dazu: FG Münster – Justiz NRW

 

 

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