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Am 27.11.2015 wurde in der Süddeutschen Zeitung darüber berichtet, dass lesbische Paare die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung nicht geltend machen können. Ein lesbisches Paar klagte darauf hin und die Richter „stellten zwar fest, dass die Frau so ziemlich alles richtig gemacht hatte. Die dänische Klinik arbeite nach Grundsätzen des deutschenEmbryonenschutzgesetzes. DieHöhe der angeführten Kosten sei korrekt. Auch handele es sich bei derUnfruchtbarkeit der Frau um eine Krankheit. Jedoch führten die Richter die Kinderlosigkeit nicht auf die Unfruchtbarkeit der Klägerin zurück, sondern auf ihre sexuelle Orientierung. „Vielmehr war die Kinderlosigkeit der Klägerin maßgeblich darin begründet, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, in der die Zeugung eines Kindes auf natürlichemWeg ausgeschlossen ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.“

Die Argumenation ist in meinen Augen nicht nur diskriminierend, sondern auch schwierig. Wie wäre danach die steuerliche Behandlung der Samenspende, wenn diese aufgrund einer früheren Sterilisation des Mannes durchgeführt wird? Hier wäre die Unfruchtbarkeit ja sogar selbst verursacht und hätte keine biologische oder natürliche Ursache. Müsste das Paar die Sterilisation beim Finanzamt offenlegen und dann befürchten, dass es die Kosten ebenfalls nicht geltend machen könnte?

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