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Mehrere FamilienrechtlerInnen und weitere Fachkräfte (auch ich) haben den o.a. Aufruf zur Anpassung des Abstammungsrechts unterschrieben. In unseren Augen ist es dringend erforderlich, dass die Empfehlungen, die der bereits im Jahr 2015 vom Justizministerium eingesetzte „Arbeitskreis Abstammung“ erstellt hat, nun umgesetzt werden. Dazu gehört u.a., dass die Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare neu geregelt wird.

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Nun wurden im gestrigen Koalitionsvertrag tatsächlich Änderungen benannt, die Philipp Reuß hier bereits erläutert und kommentiert hat. Auch gibt es vorsichtige Andeutungen, dass altruistische Leihmutterschaft und Eizellenspende zumindest „überprüft“ werden sollen – es bleibt abzuwarten, ob daraus mehr wird!

 

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