Bezeichnung „Kinderwunschtee“ ist unzulässig 18.07.2019 | Kinderwunsch, Studie Die Bezeichnung „Kinderwunschtee“ ist irreführend und daher nicht zulässig – so hat m.E. zu Recht das OLG Köln geurteilt. Teilen mit:TweetXing Ähnliche Beiträge