Ein Projekt der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Konrad Adenauer Stiftung
Das Embryonenschutzgesetz wird seit seiner Einführung im Jahr 1990 von kontroversen Diskussionen und Meinungen gerahmt. Als reines Strafgesetz arbeitet es ausschließlich mit Verboten – und gilt bis heute nahezu unverändert.
Seither ist allerdings viel passiert – in der Gesellschaft wie auch in der Fortpflanzungsmedizin. Die medizinischen Techniken haben sich weiterentwickelt, und auch die Auffassungen von Familie und Partnerschaft haben sich in der Gesellschaft sehr verändert. In einer freiheitlichen, pluralen Gesellschaft muss der Gesetzgeber gut begründen, wenn und warum er etwas verbietet. Daher brauchen wir eine gesellschaftliche, ethische und politische Debatte, wie wir mit den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin umgehen wollen.
Dieser Dialog soll auf virtuellem Wege die plurale Debatte um die Rechte und Interessen aller Betroffenen anstoßen, eine Plattform zum Meinungsaustausch bieten und allen Interessierten einen aktuellen Stand der Fortpflanzungsmedizin vermitteln.
Hier zur Webseite: http://www.fortpflanzungsmedizin-diskutieren.de/