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Mikhail Pavstyuk
 

Heute wurde heute der Abschlussbericht des oa. Arbeitskreises veröffentlicht. Er hatte die Aufgabe, das Abstammungsrecht vor allem im Bereich der Reproduktionsmedizin zu prüfen und Reformvorschläge zu entwickeln.

Hier einige zentrale Empfehlungen:

  • Nach einer Samenspende verzichtet der Spender auf die Elternschaft.
  • Zweite Elternperson kann auch eine Frau sein.
  • Eine spätere „Korrektur“ der Eltern-Kind-Zugordnung soll eingeschränkt werden.
  • Jeder soll das Recht erhalten, seine genetische Abstammung zu klären, ohne dass damit eine rechtliche Zuordnung der Elternpersonen verändert wird.

Der vollständige Bericht (rund 100 Seiten) kann hier als PDF eingesehen und heruntergeladen werden.

 

 

 

 

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