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Im „Göttinger Aufruf zur Modernisierung des Abstammungsrechts“ setzen sich über 10 Familienrechtler für eine Änderung des Abstammungsrechts ein und plädieren, vor allem folgende Punkte zeitnah zu ändern:

 

  1. Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare
  2. Elternschaft nach medizinisch-assistierter Zeugung (z.B. Konsequenzen der Verursachung der Zeugung eines Kindes)
  3. Reform der Anfechtung der Elternschaft

Bereits 2017 wurde der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte „Arbeitskreises Abstammungsrecht“ aktiv und veröffentlichte Empfehlungen. Bislang wurden diese jedoch nicht umgesetzt. Es wird immer dringender, Kinder in unkonventionellen Familienformen juristisch gut abzusichern und die Elternschaft eindeutig zuzuordnen. Ich begrüße daher ausdrücklich nicht nur die Empfehlungen aus dem Jahr 2015, sondern auch die aktuelle Erinnerung daran, dass diese Reform nun endlich auch umgesetzt wird.

Den vollständigen Aufruf können Sie hier lesen.

 

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